Jörg Zehender
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Herr Zehender verfügt über langjährige Berufserfahrung im Bereich des Wirtschaftsrechts. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der außergerichtlichen, beratenden Tätigkeit bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen mit den Schwerpunkten im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, gewerblichen Mietrecht und Bau- und Architektenrecht. Eine weitere Spezialisierung besteht im Glücksspielrecht (Spielhallenrecht). Hier berät Herr Zehender Mandanten im gesamten Bundesgebiet.
2010 gründete er gemeinsam mit Dr. Frank Rybak die rybak.zehender.wirtschaftskanzlei. Herr Zehender ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Jörg Zehender absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen und wurde 1996 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Zunächst ließ sich Herr Zehender in Göttingen mit eigener Kanzlei nieder. 1996 und 1997 war Herr Zehender beratender Rechtsanwalt von Behörden in den neuen Bundesländern im Zusammenhang mit wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen nach dem Vermögensgesetz.1999 erfolgte die Sitzverlegung der Kanzlei nach Northeim. Den von Anfang seiner Selbstständigkeit an gewählten wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt entwickelte er im Rahmen seiner Tätigkeit kontinuierlich fort.