Wir gehören zu den wenigen Kanzleien, die sich auf das Recht der Spielhallen spezialisiert haben. Zu unseren Mandanten zählen Automatenunternehmen im gesamten Bundesgebiet. Das Spielhallenrecht ist Ländersache. Die gesetzlichen Regelungen für Spielhallen sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Die Spielverordnung hingegen gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Spielhallen. Ebenfalls vertreten wir Anbieter von Wetten auf Sportereignisse (Wettvermittlungsstelle).
Aktuell bewegt die Branche das beim EuGH anhängige Vorabentscheidungsverfahren Rechtssache C 719/23. In der Sache geht es um die Vorlage eines spanischen Gerichts und die Frage der Unionskonformität von Mindestabstandsvorschriften. Die Entscheidung des EuGH kann auch auf nationale Abstandsregelungen einwirken. Ein weiteres Verfahren mit europäischem Bezug bezieht sich auf die steuerliche Behandlung von Spielbanken in Deutschland im Vergleich zu Spielhallen. Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass das Besteuerungssystem der Spielbanken in der Bundesrepublik Deutschland eine rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt nicht zu vereinbarende Beihilfe i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt. Ein erstes Urteil des VG Schleswig, Urteil vom 12.09.2024, 4 A 73/22 zur Thematik liegt vor.
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu Mindestabständen von Spielhallen und dem Verbundverbot von Spielhallen Stellung bezogen (BVerwG, Beschluss vom 17.11.2023, 8 B 28/23).
Das OVG Niedersachsen hat geklärt, dass bei Altkonzessionen von Spielhallen weiterhin das Eintrittsalter ab Vollendung des 18. Lebensjahres gilt. Wir haben alle zu dieser Thematik geführten Beschwerdeverfahren vor dem OVG erfolgreich abgeschlossen (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.06.2023, 11 ME 85/23 u.a.). Erhebliche Unsicherheit besteht in Bremen. Am 02.03.2023 hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg über diverse Landesverfassungsbeschwerden von Spielhallenbetreibern betreffend Drittanfechtung von Härtefallentscheidungen und die vom VGH geprägte „Zäsur-Rechtsprechung“ entschieden und den Verfassungsbeschwerden stattgegeben (Az:1 VB 98/19 und 1 VB 156/21). Das Urteil wird Auswirkungen auf die bisherige Verwaltungspraxis zur Auswahlentscheidung bei konkurrierenden Spielhallen haben.
Vielfältige Probleme ergeben sich mit dem Spielersperrsystem OASIS. Das Spielersperrsystem OASIS ist für Spielhallen verpflichtend, ebenso unterliegen Geldspielgeräte in der Gastronomie dem Anschluss.
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist in Kraft getreten. In einigen Bundesländern ist der Betrieb von bis zu drei Spielhallen im baulichen Verbund (Bestandsspielhallen) unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (z.B. Bayern, NRW). Das Innenministerium NRW hat am 22.10.2021 ergänzende Vollzugshinweise für die Erteilung von Erlaubnissen für Spielhallen erlassen. Auch das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport hat am 24.09.2021 einen Erlass für Verbundspielhallen herausgegeben. Es bleibt spannend.
Eine wichtige Entscheidung aus Baden-Württemberg sorgt für ein erstes „Aufatmen“ der Betreiber von Spielhallen in Baden-Württemberg (Beschluss vom 09.09.2021, VGH 6 S 2716/21). Lesen Sie hierzu im Blog Spielhalle Baden-Württemberg.
Befristungen von Spielhallenerlaubnissen sind häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Für Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem jüngst veröffentlichten Beschluss festgestellt, dass die Befristung einer Spielhallenerlaubnis bis zum 30.06.2021 rechtmäßig ist. Ein Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis besteht nicht (Beschluss vom 28.09.2020, 4 A 973/20).
Wichtige Änderungen der gesetzlichen Regelungen hat der Gesetzgeber in Niedersachsen auf den Weg gebracht. Das Niedersächsische Spielhallengesetz ist am 01.02.2022 in Kraft getreten. Doppelkonzessionen sind zulässig, jedoch mit erhöhten Anforderungen an den Betreiber. Bremen hat sein bisheriges Spielhallengesetz deutlich verschärft. Die Änderungen traten am 01.07.2022 in Kraft. Einzelheiten zu den Regelungen betreffend Spielhallen finden Sie im jeweiligen Block.
Das Recht der Spielhallen hat umfassende gesetzliche Änderungen erfahren. Auf dem Kongress der Automatenwirtschaft im Juni 2019 haben wir über das Thema „Aktuelle Entwicklungen im Spielhallenrecht“ referiert. Gegenstand war die aktuelle Gesetzgebung sowie Rechtsprechung in den einzelnen Bundesländern. Wir verfügen über umfassende Datenbanken speziell zum Recht der Spielhallen. Dies ermöglicht uns eine qualifizierte und professionelle Beratung in allen Angelegenheiten des Spielhallenrechts. Hier sind wir seit vielen Jahren tätig.
Seit Februar 2021 dürfen in Spielhallen nur noch Geldspielgeräte mit Identifikationsmittel und Fiskaldatenspeicher betrieben werden. Pro Person und Gerät ist nur ein Identifikationsmittel zulässig.
Nach der Föderalismusreform 2006 ist das Recht der Spielhallen auf die Länder übertragen worden. Die Regelungen zum Spielhallenrecht in den Bundesländern sind unterschiedlich. In nahezu jedem Bundesland sind die Erlaubnisvoraussetzungen für den Betrieb einer Spielhalle anders geregelt. Das Thema Spielhallenerlaubnis und Härtefallantrag hat in allen Bundesländern auch nach Ablauf der Stichtage für die neuen Erlaubnisse immer noch große praktische Bedeutung. Auch Eilverfahren im Zusammenhang mit dem Betrieb von Spielhallen beschäftigen aktuell die Rechtsprechung. Spielhallen sind Vergnügungsstätten und unterliegen als solche besonderen rechtlichen Regelungen. Für jede Spielhalle muss der Antrag auf Erteilung der Spielhallenerlaubnis gestellt werden. Planen Sie die Errichtung einer neuen Spielhalle, ist ebenfalls die Erlaubnis nach neuem Recht erforderlich. Hinzu tritt die Baugenehmigung für die Spielhalle. Die Rechtsquellen des Spielhallenrechts finden sich insbesondere im Glücksspielstaatsvertrag, den landesgesetzlichen Regelungen und der Gewerbeordnung. Die Spielverordnung (SpielVO) enthält ebenfalls wichtige Regelungen für Spielhallen, insbesondere zur Aufstellung der Geldspielgeräte.
Durch die Aufnahme der Spielhallen in den Glücksspieländerungsstaatsvertrag mit eigenem Abschnitt ist der Betrieb einer Spielhalle zum öffentlichen Glücksspiel erhoben worden. Die Vorstöße des Gesetzgebers erfordern im Hinblick auf die strategische Ausrichtung der Unternehmen eine qualifizierte Beratung. Wird einem Konkurrenten am Standort eine Spielhallenerlaubnis erteilt, ist zu prüfen, ob diese aufgrund der Drittwirkung mit Widerspruch oder Klage anzufechten ist. Ansonsten kann die dem Wettbewerber erteilte Spielhallenerlaubnis im Fall der Bestandskraft Sperrwirkung für den Standort entfalten. Die Problematik der konkurrierenden Standorte ist in allen Ländern aufgrund der Abstandsvorschriften von erheblicher Bedeutung. Spielhallen müssen zu anderen Spielhallen Mindestabstände einhalten. In allen Bundesländern ist dieses Thema rechtlich höchst umstritten.
Die Veräußerung von Spielhallen Konzessionen bzw. der Verkauf einer Spielhalle ist durch die neue Gesetzgebung erschwert worden. Die gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis kann selbst nicht verkauft werden. In Betracht kommt der Erwerb der Anteile an einer GmbH (Share Deal) oder der Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter (Asset Deal). Die Erlaubnis für den Betrieb der Spielhalle muss im Fall eines Betreiberwechsels neu beantragt werden. Haben Sie Fragen? Gerne beraten wir Sie!
Mit Urteil vom 11.12.2019, XI R 13/18 hat der BFH die Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielgeräten für umsatzsteuerbar erklärt und die Revision gegen ein Urteil des Finanzgerichts Hessen verworfen. Mit Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.10.2015 (BVerwG 9 C 22.14) und 10.12.2015 (BVerwG 9 BN 5.15) hat das Thema Vergnügungssteuer neue Impulse bekommen. Erhöhungen der Vergnügungssteuer müssen unter dem Gesichtspunt der Abwälzbarkeit geprüft werden. Bei der Umstellung vom Stückzahlmaßstab auf das Einspielergebnis kann eine Übergangsregelung erforderlich sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verfahren an die Oberverwaltungsgerichte zurückverwiesen.
Mit Beschlüssen vom 07.03.2017 (1 BvR 1314/12 u.a.) hat das Bundesverfassungsgericht das Verbundverbot von Spielhallen bestätigt. Ebenfalls hat das Gericht keine Bedenken gegen die Abstandsgebote. Für Aufsehen hat jüngst ein Urteil des OVG Münster gesorgt. Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2018 (4 A 589/17) für das nordrhein-westfälische Landesrecht geklärt, dass für Errichtung und Betrieb einer Spielhalle nur noch eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Landesausführungsgesetz erforderlich ist. Seit Ablauf der letzten Übergangsfristen im vergangenen Jahr bedarf es der früher notwendigen Spielhallenerlaubnisse nach § 33 i der Gewerbeordnung (GewO) hingegen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr. Ob das Urteil auch auf andere Bundesländer übertragbar ist, lässt sich nicht prognostizieren.
Spielhalle Auswahlentscheidung
Im Fall der Unterschreitung des gesetzlichen Mindestabstands konkurrierender haben die Verwaltungsbehörden eine Auswahlentscheidung zu treffen. Die Behörde hat u.a. zu prüfen, welche Spielhalle die Ziele des GlüStV 2021 besser umsetzt, auch andere Kriterien können bei der Auswahlentscheidung unter Spielhallen Berücksichtigung finden (Alter der Erlaubnis, Rechtstreue, OWi-Verfahren etc.). Etwaige spielhallenbezogene Ausführungsbestimmungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Mittlerweile gibt es zu Auswahlentscheidungen eine Vielzahl von Urteilen. Ein Auswahlverfahren unter Spielhallen muss transparent sein. Für Betreiber von Spielhallen ergeben sich viele Fragen: Kann/können die Spielhalle/die Spielhallen weiter betrieben werden? Welche Auswahlkriterien sind für die Auswahlentscheidung bei konkurrierenden Spielhallen heranzuziehen? Kann ich die einem Konkurrenten erteilte Erlaubnis anfechten und welche Fristen sind hierbei zu beachten? Kann der Betrieb der Spielhalle bis zur Entscheidung im Klageverfahren geduldet werden? Welche Fallgruppen lassen sich im jeweiligen Bundesland bei Auswahlentscheidungen für die Spielhalle bilden? Die Auswahlentscheidung im Falle von konkurrierenden Spielhallen bereitet Behörden erhebliche Probleme. Wird einem Konkurrenten für den Betrieb der Spielhalle im Rahmen einer echten Auswahlentscheidung die Erlaubnis erteilt und Ihnen nicht, so kann die dem Wettbewerber erteilte Spielhallenerlaubnis zur Wahrung der eigenen Rechte angefochten werden (Drittanfechtungsklage). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe beginnt die Rechtsmittelfrist zu laufen. Eine abstrakte Belehrung genügt. Die Behörde ist nicht verpflichtet, gesondert auf Fristen hinzuweisen (BVerwG, Beschluss vom 11.03.2010, 7 B 36.09). Häufig genügt die von der Behörde getroffene Auswahlentscheidung nicht den hohen Vorgaben der Rechtsprechung. Gleichfalls muss Klage gegen die eigene ablehnende Entscheidung für den Betrieb der Spielhalle erhoben werden (Verpflichtungsklage). Das OVG NRW hat für Spielhallen in NRW entschieden, dass bereits die Klageerhebung in eigener Sache umfassenden Rechtsschutz bietet, also eine Drittanfechtung nicht erforderlich ist ( OVG NRW, Beschluss vom 26.05.2023, 4 A 3227/19). Schon jetzt lässt sich feststellen, dass die Verwaltungsgerichte aufgrund der Grundrechtsbetroffenheit hohe Anforderungen an eine behördliche Auswahlentscheidung stellen. Wir führen aktuell eine Vielzahl auswahlbezogener Verfahren bezüglich konkurrierender Spielhallen vor Verwaltungsgerichten. Haben Sie eine ablehnende Auswahlentscheidung für Ihre Spielhalle erhalten? Gerne unterstützen wir Sie.
Spielhalle Prozessrecht
Spielhalle Eilverfahren 123 VwGO (Einstweilige Anordnung)
Einstweilige Anordnungen oder Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels haben im Spielhallenrecht eine herausragende Bedeutung. Teilweise beruhen die Verfahren auf spielhallenrechtlichen Vorschriften. Häufiger sind Fälle, in denen es um bestimmte Zeitpunkte geht und die Behörde den Betrieb der Spielhalle untersagen will oder jedenfalls nicht duldet. Sie werden unter dem Begriff des Eilrechtschutzes zusammengefasst. Das Verfahren ist häufig darauf gerichtet, die Behörde gerichtlich zu verpflichten, den Betrieb der Spielhalle zu dulden, bis das Hauptsacheverfahren entschieden ist. Die Konstellationen im Spielhallenrecht sind vielfältig. Auch andere Regelungsgegenstände für Spielhallen sind möglich. Im Bereich des Spielhallenrechts sind solche Verfahren gängige Praxis. Das Gericht kann eine sogenannte Regelungsanordnung (§ 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO) erlassen. Diese Möglichkeit zum vorläufigen Fortbetrieb der Spielhalle / Spielhallen ist grundsätzlich zu prüfen und stellt oftmals die einzige Möglichkeit dar, den Weiterbetrieb der Spielhalle zu sichern. Unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzinteresses darf mit dem Eilantrag für Spielhallen nicht lange abgewartet werden. In allen Bundesländern ist dieses prozessuale Vorgehen für Betreiber von Spielhallen von Bedeutung. Wir verfügen diesbezüglich über eine sehr hohe Prozesserfahrung. Sind Sie betroffen? Gerne unterstützen wir Sie!
Spielhallenerlaubnis und Beiladung
Prozessuale Sachverhalte sind manchmal schwer zu verstehen. In diesem Blog erläutern wir die Beiladung im Spielhallenrecht. Sie haben eine glücksspielrechtliche Erlaubnis für Ihre Spielhalle erhalten und der unterlegene Mitbewerber hat die Ihnen erteilte Spielhallenerlaubnis mit Widerspruch oder Klage angefochten? Sie haben vom Verwaltungsgericht einen Beiladungsbeschluss erhalten? Diese Konstellation ist in der Praxis häufig. Beklagte ist in diesem Fall immer die Behörde. Das Verwaltungsgericht lädt Sie in diesem Fall jedoch gemäß § 65 VwGO bei. In diesem Fall erhalten Sie einen Beiladungsbeschluss gemäß § 65 Abs. 4 VwGO. Als Beigeladener stehen Ihnen umfassende Rechte zu. Sie können im Prozess eigene Anträge stellen, insbesondere ist auch Akteneinsicht zu beantragen. Eine ähnliche Vorschrift findet sich in § 13 Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach können Sie bereits im Verwaltungsverfahren als Beteiligte hinzugezogen werden. Dieses Recht besteht auf Antrag. Die Behörde kann Sie auch von Amts wegen beteiligen. Als Beigeladener im Verwaltungsprozess werden Sie vom Verwaltungsgericht zum Prozesstermin geladen.
Spielhalle und Erlaubnisse
Häufig wird uns die Frage gestellt, welche Erlaubnisse für den Betrieb einer Spielhalle erforderlich sind. Nachstehend hierzu einige Informationen. Wer gewerbsmäßig Geldspielgeräte in einer Spielhalle aufstellen möchte, muss über eine Erlaubnis gem. § 33 c Abs. 1 GewO verfügen. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller der Behörde einen Unterrichtungsnachweis und ein Sozialkonzept vorlegt. Für die Errichtung und den Betrieb einer Spielhalle wird grundsätzlich die glücksspielrechtliche Erlaubnis gemäß § 24 Glücksspielstaatsvertrag – in einigen Bundesländern daneben auch noch die Erlaubnis gemäß § 33 i GewO – benötigt. In den Ländern, die eigene Spielhallengesetze erlassen haben, ist die in den Landesgesetzen vorgesehene Erlaubnis erforderlich (z.B. Baden-Württemberg § 41 Abs. 1 Satz 1 LGlüG, § 11 Abs. 1 LGlüG RP, § 9 Abs. 1 Satz 1 SpielhG HE, § 16 Abs. 2 Satz 1 AG GlüStV NRW). Für die Aufstellung der Geldspielgeräte in der Spielhalle ist die Geeignetheitsbestätigung gemäß § 33 c Abs. 3 GewO zu beantragen. Hierbei handelt es sich um eine Bestätigung der Behörde, dass der Aufstellort den Vorgaben der Spielverordnung entspricht. Für die Errichtung der Spielhalle ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Einzelheiten zum Bauantrag sind dem jeweiligen Landesrecht zu entnehmen. Haben Sie hierzu Fragen? Gerne unterstützen wir Sie! Sprechen Sie uns an.
Regelungen für Spielhallen
Spielhalle Baden-Württemberg
Viele glücksspielrechtliche Erlaubnisse für Spielhallen endeten am 30.06.2021. Teilweise liegt der Beendigungszeitpunkt der Erlaubnis für die Spielhalle / Spielhallen auch später. In Baden-Württemberg gilt die 500 m Abstandsregelung für Spielhallen untereinander und für den Abstand der Spielhalle zu einer Einrichtung zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 09.09.2021, VGH 6 S 2716/21) steht fest, dass bei einem ausschließlichen Abstandsproblem zu bestehenden Einrichtungen zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen einer Bestandsspielhalle (§ 42 Abs. 3 LGlüG) diese die Erlaubnisfähigkeit nicht verhindern. Insbesondere ist die auf einer gerichtlichen Entscheidung beruhende aktive Duldung des Betriebs der Spielhalle kein Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenunrecht, so der VGH. Bei bestehenden Abstandsproblemen zu weiteren Spielhallen ist ein Auswahlverfahren durchzuführen. Hierzu hat das Verwaltungsgericht Stuttgart wichtige Kriterien aufgestellt (Urteil vom 12.05.2020, 18 K 10575/18). Am 21.11.2022 hat das Landesverfassungsgericht Baden-Württemberg über Verfassungsbeschwerden von Spielhallenbetreibern verhandelt. In der Sache geht es um die Drittanfechtbarkeit von Spielhallen Erlaubnissen und die vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) zum Spielhallenrecht für Betreiber von Spielhallen wichtige „Zäsur-Rechtsprechung“. Dem Ausgang des Verfahrens wird seitens der Branche große Bedeutung beigemessen. Aus der Rechtsprechung des VGH zur Fortschreibung der Erlaubnis, auch „Zäsur-Rechtsprechung“ genannt, kann ein vor Ablauf der Befristung einzuleitendes Eilverfahren (Antrag) erforderlich werden. Ansonsten läuft der Betreiber der Spielhalle Gefahr, dass für den Standort eine Spielhallenerlaubnis nicht mehr erteilt werden kann. Die Kenntnis dieser Rechtsprechung ist unabdingbar. Gerne unterstützen wir Sie!
Spielhalle Bayern
Auf den Betrieb und die Errichtung von Spielhallen in Bayern findet das Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV) Anwendung. Die Staatsregierung hat am 25.03.2021 einen für Spielhallenbetreiber beachtlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes eingebracht (Bayerischer Landtag Drucksache 18/14870). Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von der für Spielhallenbetreiber wichtigen Öffnungsklausel des Glücksspielstaatsvertrags 2021 zum Betrieb von bis zu 3 Konzessionen im baulichen Verbund Gebrauch gemacht werden soll (§ 29 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag 2021). Hierfür sieht der Gesetzentwurf verschiedene Kriterien vor, die vom Spielhallenbetreiber zu erfüllen sind. Hier ist insbesondere die Verpflichtung zur Zertifizierung der Spielhalle hervorzuheben. Die Zertifizierung der Spielhalle soll mindestens alle 2 Jahre vorgenommen werden. Haben Sie Fragen? Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Erarbeitung eines Konzepts für den Fortbestand Ihrer Spielhallen. Am 30.06.2021 erteilte wirksame Erlaubnisse sollen für einen Zeitraum von 3 Monaten nach dem Inkrafttreten fortgelten. Innerhalb dieser Frist ist dann der Antrag auf Fortgeltung der Erlaubnisse für den Betrieb der Spielhalle/ Spielhallen zu stellen, so der Entwurf. Für neu zu errichtende Spielhallen verbleibt es beim Abstand von 500 Metern zu anderen Spielhallen. Ausnahmen sind möglich. Für Spielhallen, für die der Antrag auf Erteilung der Spielhallenerlaubnis vor dem 30.06.2017 gestellt wurde, gilt die 250 Meter Abstandsregelung. Maßgeblich ist der Abstand zwischen den Eingangstüren der Spielhallen. Spielhallenbetreibern ist zu raten, die gesetzlichen Fristen für die Antragstellung der jeweiligen Spielhallen zu notieren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung für Ihre Spielhalle / Spielhallen in Bayern.
Spielhalle Brandenburg
In Brandenburg findet das Brandenburgische Spielhallengesetz (BbgSpielhG) Anwendung. Eine Antragsfrist für den Härtefallantrag ist nicht vorgesehen. Spielhallen in Brandenburg müssen einen Mindestabstand von 500 Meter Luftlinie untereinander einhalten. Weiterhin bestehen Abstandsvorschriften zu Lottoannahmestellen und Wettvermittlungsstellen. Die Erteilung von Erlaubnissen für Spielhallen im baulichen Verbund (Mehrfachkonzessionen) ist ausgeschlossen. Es besteht eine Übergangs- und Härtefallregelung. Die älteste Erlaubnis nach § 33 i GewO soll bei einer Auswahlentscheidung Vorrang genießen. Die Spielhallenerlaubnis nach neuem Recht muss seit dem 01.07.2017 vorliegen.
Spielhalle Bremen
In Bremen gilt das Bremer Spielhallengesetz in der geänderten Fassung vom 21.06.2022. Spielhallen müssen untereinander einen Luftlinienabstand von 500 Metern einhalten (§ 2 Abs. 4 a BremSpielhG), ebenfalls gilt dieser für den Abstand von Spielhallen und Wettvermittlungsstellen. Zu bestimmten Schulen ist ebenfalls ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie einzuhalten (§ 2 Abs. 5 BremSpielhG). Bei Standortkonkurrenz ist ein Auswahlverfahren durchzuführen (§ 2 a BremSpielhG). Liegen konkurrierende Anträge von Wettvermittlungsstellen und Spielhallen vor, ist durch Los zu entscheiden (§ 2 Abs. 6 Nr.1, 2 BremSpielhG). Spielhallen sind vor Betriebsbeginn zu zertifizieren. Ebenfalls ist für Betreiber von Spielhallen eine Sachkundeprüfung vorgesehen (§ 4 b BremSpielhG). Aktuell erhalten Betreiber von Spielhallen in Bremen Anhörungsschreiben. Für den Fall der Ablehnung des Antrags wird die sofortige Vollziehung angekündigt, was bedeutet, dass die Spielhalle zu schließen ist. Eine etwaige Klage gegen den Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Der Betreiber muss zur Vermeidung der Schließung ggf. parallel auch ein Eilverfahren gegen die sofortige Vollziehung der Schließung der Spielhalle vor dem Verwaltungsgericht Bremen führen. Mit Spannung werden auch die Auswahlverfahren erwartet. Die Auswahlkriterien ergeben sich aus § 2 a BremSpielhG. Auch hier erwarten wir eine Vielzahl von Klageverfahren für Spielhallen in Bremen. Sind Sie betroffen? Gerne unterstützen wir Sie!
Spielhalle Hamburg
In Hamburg findet das Hamburgische Spielhallengesetz (HmbSpielhG) Anwendung. Spielhallen in Hamburg sollen einen Mindestabstand von 500 Meter zu einer anderen Spielhalle nicht unterschreiten. Die Erteilung von Erlaubnissen für Spielhallen im baulichen Verbund (Mehrfachkonzessionen) ist ausgeschlossen. In einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem zulässigerweise eine Annahmestelle für Sportwetten oder eine Spielbank betrieben wird, darf eine Spielhalle nicht eröffnet werden. Eine Spielhallenerlaubnis kann für 15 Jahre erteilt werden. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung des § 9 Abs. 4 HmbSpielhG, wonach bei Unterschreitung des Mindestabstands die länger bestehende Spielhalle den Vorrang genießt (OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Juli 2018, 4 Bs 50/18).
Spielhalle Hessen (Achtung: ab 30.11.2022 Änderungen)
Am 17.11.2022 hat der Hessische Landtag eine neues Spielhallengesetz beschlossen (Drucksache 20/9462 vom 03.11.2022). Am 30.11.2022 ist das Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften in Hessen in Kraft getreten (GVBl. Nr.37 S.626-629). Das Gesetz enthält wichtige Regelungen für den Spielhallenbereich. Erlaubnisse für Spielhallen können bis zu 15 Jahre erteilt werden. Spielhallen in Hessen müssen einen Mindestabstand von 300 Meter Luftlinie zu einer anderen Spielhalle einhalten. Die Behörde kann jedoch im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Die Spielhalle muss zu Schulen und anderen im Gesetz näher benannten Einrichtungen ebenfalls einen Mindestabstand von 300 Meter Luftlinie einhalten. Auch hier kann die Behörde vom Mindestabstand abweichen. Als Bezeichnung ist nur der Begriff Spielhalle zulässig. Das gilt auch für Hinweisschilder. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung für Ihre Spielhalle/Spielhallen. Sprechen Sie uns an!
Spielhalle Mecklenburg-Vorpommern (MV)
In Mecklenburg-Vorpommern findet das Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz Anwendung. Eine Frist zur Antragstellung für Spielhallenerlaubnisse und Härtefallanträge ist nicht vorgesehen. Ab dem 01.07.2017 muss für jede Spielhalle in MV die Spielhallenerlaubnis vorliegen. Spielhallen in MV müssen einen Mindestabstand von 500 Meter Luftlinie zu einer anderen Spielhalle einhalten. Die Abstandsregelung gilt auch zu Schulen des oberen Primarbereichs. Die Erteilung von Erlaubnissen für Spielhallen im baulichen Verbund (Mehrfachkonzessionen) ist ausgeschlossen. Das Gesetz sieht den Härtefallantrag vor.
Niedersächsisches Spielhallengesetz (NSpielhG)
Die in Niedersachsen durchgeführten Losverfahren zur Vergabe von glücksspielrechtlichen Erlaubnissen war rechtswidrig (OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.09.2017, 11 ME 330/17). Der Gesetzgeber hat am 12.05.2020 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes verabschiedet. Zwischen konkurrierenden Spielhallen findet ein Auswahlverfahren statt, soweit nicht vorrangig die Gebietsformel (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12) Anwendung findet. Am 01.02.2022 ist das Niedersächsische Spielhallengesetz in Kraft getreten. Die bisher bis zum 31.01.2022 befristeten Erlaubnisse gemäß § 10 e NGlüSpG können auf Antrag verlängert werden. Die Erlaubnis für eine Spielhalle im baulichen Verbund kann bis zum 31.12.2025 erteilt werden. Die Erlaubnis beinhaltet erhöhte Anforderungen, die ab dem 01.04.2023 verpflichtend sind (Zertifizierung, zweite Aufsicht, u.a.). Zu beachten ist, dass eine bisher bestehende Spielhallenerlaubnis nach dem Gesetzeswortlaut an die Behörde zurückzugeben ist (§ 18 Abs. 4 Satz NSpielhG), sofern dieser Standort zukünftig mit zwei Spielhallen im baulichen Verbund betrieben werden soll. Hier ist Vorsicht geboten, dies kann im Fall eines bestehenden Abstandsproblems zu einer erneuten Auswahlentscheidung führen. Zu beachten sind für Spielhallenbetreiber ebenfalls wichtige Fristen für die erneute Antragstellung zum Betrieb einer der beiden Spielhallen nach dem 31.12.2025. Diese Anträge sollten frühzeitig gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung für Ihre Spielhalle bzw. Spielhallen. Sprechen Sie uns an!
Spielhalle Niedersachsen Auswahlverfahren
In vielen Fällen wird der Mindestabstand von 100 Meter Luftlinie zischen Spielhallen unterschritten. Das am 01.06.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes enthält Regelungen zum Auswahlverfahren zwischen Spielhallen. Die Auswahlentscheidungen zwischen konkurrierenden Spielhallen sollen bis zum Ablauf des 31. Oktober 2020 getroffen werden.
Das Auswahlverfahren zwischen Spielhallen ist abgestuft. Auf einer ersten Stufe können die Betreiber von Spielhallen bestimmte Erklärungen abgeben. Hierzu zählt die Erklärung zum nicht Rauchen lassen und zum Verzicht der Aufstellung der Geldspielgeräte in Zweiergruppen. Geben die jeweiligen konkurrierenden Spielhallen die Erklärung ab, so führt die Auswahlentscheidung in die nächste Stufe. Hier geht es um den Abstand von berufsbildenden Schulen und allgemeinbildenden Schulen. Maßgeblich ist die Luftlinie von 500 m. Befindet sich z.B. keine Schule im Abstand von 500 m, so findet die nächste Stufe Anwendung. Hier geht es um die Entfernung der Spielhalle zu Einrichtungen und Orten, die ihrer Art nach vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen aufgesucht werden. Ist auch nach Maßgabe dieser Regelung keine Auswahlentscheidung möglich, so entscheidet der Abstand zu einer Gaststätte, in der alkoholische Getränke angeboten werden. Auch hier gilt der Abstand von 500 m Luftlinie. Sollte auch danach keine Auswahlentscheidung möglich sein, so trifft die zuständige Behörde die Auswahlentscheidung nach weiteren sachlich gerechtfertigten Gründen. Hier käme zum Beispiel das Alter der Erlaubnis oder gegebenenfalls auch die Betriebsführung in Betracht.
Aktuell gibt es noch keine Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes. Diese wird mit Spannung auch im Hinblick auf verfassungsrechtliche Fragen erwartet.
Spielhalle Niedersachsen Auswahlentscheidung
Wie läuft die Auswahlentscheidung ab? Die Behörde wird im Vorfeld der beabsichtigten Auswahlentscheidung für die Erteilung der Spielhallenerlaubnis eine Anhörung durchführen. Nach der Anhörung erfolgt die Mitteilung der Auswahlentscheidung. Der Antrag auf Erteilung der Spielhallenerlaubnis wurde abgelehnt. Wie ist weiter vorzugehen? Wurde ihr Antrag auf Erteilung der Spielhallenerlaubnis abgelehnt, so können Sie binnen eines Monats nach Zustellung Klage gegen die Ablehnung erheben. Dies allein reicht jedoch nicht aus. Gleichfalls muss die der konkurrierenden Spielhalle erteilte Spielhallenerlaubnis im Rahmen der Drittanfechtung angefochten werden. Hierbei sind Fristen zu beachten. Die Spielhallenerlaubnis wurde erteilt, was ist zu beachten? Die Spielhallenerlaubnis wird bestandskräftig, wenn sie weder von Ihnen, noch von einem Dritten angefochten wird. Soweit ein Konkurrent die Erlaubnis angefochten hat, werden Sie über das zuständige Verwaltungsgericht eine entsprechende Benachrichtigung (Beiladung) erhalten. In jedem Fall ist prozessual anzuraten, die Beteiligungsrechte umfassend wahrzunehmen. Hierzu zählt insbesondere die Akteneinsicht und entsprechender Sachvortrag. Dies gilt für die eigene Anfechtung, sowie die Drittanfechtung. Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an!
Spielhalle Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen findet das Ausführungsgesetz NRW zum Glücksspielstaatsvertrag Anwendung. Eine gesetzliche Frist zur Antragstellung für Spielhallenerlaubnisse und Härtefallanträge bestand nicht. Seit dem 01.12.2017 muss für jede Spielhalle in Nordrhein-Westfalen die Spielhallenerlaubnis vorliegen. Spielhallen müssen einen Mindestabstand von 350 Meter Luftlinie zu einer anderen Spielhalle einhalten. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteilen vom 25.10.2019 (Az. 4 A 1826/19, 4 A 665/19) entschieden, dass die Entfernung zwischen den Eingängen der Spielhallen zu messen ist. Die Spielhalle soll nicht in räumlicher Nähe zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betrieben werden. Die Erteilung von Erlaubnissen für Spielhallen im baulichen Verbund (Mehrfachkonzessionen) ist ausgeschlossen. Vollzugshinweise für den Härtefallantrag liegen seit dem 10.05.2016 vor.
Spielhalle Saarland
Im Saarland findet das Saarländische Spielhallengesetz Anwendung. Spielhallen müssen einen Mindestabstand von 500 Meter Luftlinie zu einer anderen Spielhalle einhalten. Die Erteilung von Erlaubnissen für Spielhallen im baulichen Verbund (Mehrfachkonzessionen) ist ausgeschlossen. Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt um 04:00 Uhr und endet um 10:00 Uhr. Der Erlaubnisinhaber der Spielhalle ist verpflichtet, jede Änderung der für die Erlaubniserteilung maßgeblichen Tatsachen der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Spielhalle Sachsen
In Sachsen findet das Sächsische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag Anwendung. Seit dem 01.07.2017 muss für jede Spielhalle in Sachsen die Spielhallenerlaubnis vorliegen. Der Abstand einer Spielhalle zu einer weiteren Spielhalle oder zu einer allgemeinbildenden Schule soll 250 Meter Luftlinie nicht unterschreiten. Abweichungen vom Mindestabstand sind unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standorts und der Lage des Einzelfalls zulässig. Die Erteilung von Erlaubnissen für Spielhallen im baulichen Verbund (Mehrfachkonzessionen) ist ausgeschlossen. Die Befreiung kann für bis zu sechs Jahren gewährt werden. Härtefallerlaubnisse wurden in Einzelfällen erteilt. Die Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Sächsischen Ausführungsgesetzes wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen (Beschluss vom 08.10.2018, 1 BvR 1628/17).
Spielhalle Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt findet das Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt Anwendung. Eine Frist zur Antragstellung für Spielhallenerlaubnisse und Härtefallanträge sieht das das Gesetz nicht vor. Seit dem 01.07.2017 muss für jede Spielhalle in Sachsen-Anhalt die Spielhallenerlaubnis vorliegen. Für Spielhallen gilt ein Mindestabstand von 200 Meter Luftlinie zu einer anderen Spielhalle. Dieser gilt auch zu Einrichtungen, die überwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden. Die Erteilung von Erlaubnissen für Spielhallen im baulichen Verbund (Mehrfachkonzessionen) ist ausgeschlossen. Die Befreiung von Abstandsvorschriften ist möglich (Härtefallantrag).
Spielhalle Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein wird zum 01.03.2022 das Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen in Kraft treten. Grundsätzlich ist zwischen Spielhallen ein Mindestabstand von 300 Meter Luftlinie, gemessen von Eingangstür zu Eingangstür einzuhalten. Dieser Mindestabstand gilt auch für den Abstand zu Jugendeinrichtungen. Für Spielhallen, denen vor dem 27.04.2012 eine Erlaubnis erteilt wurde, gelten diese Abstände nicht. Diese müssen erst ab dem 01.03.2027 einen Mindestabstand von 100 Meter Luftlinie zu anderen Spielhallen einhalten. Diese Regelung gilt auch für den Mindestabstand zu Jugendeinrichtungen. Es dürfen bis zu 12 Geldspielgeräte in der Spielhalle betrieben werden. Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt um 05:00 Uhr und endet um 10:00 Uhr. Zu beachten ist daneben das Gesetz über Sonn- und Feiertage. Wichtige Übergangsregelungen für Spielhallen finden sich in § 19. Haben Sie Fragen, gerne unterstützen wri Sie!
Spielhalle Thüringen
In Thüringen findet für den Betrieb von Spielhallen das Thüringer Spielhallengesetz Anwendung. Spielhallen müssen einen Luftlinienabstand von 500 Meter gemessen von Eingangstür zu Eingangstür einhalten (§ 3 Abs. 1 ThürSpielhallenG). Der Abstand kann unter bestimmten Voraussetzungen auf 100 Meter Luftlinie gemessen von den Eingangstüren der Spielhallen unterschritten werden. Spielhallen sollen nicht in der Nähe von bestimmten, im Gesetz näher benannten Einrichtungen errichtet werden (§ 3 Abs. 2 ThürSpielhallenG). Der Abstand kann bei erfolgter Zertifizierung bis auf 100 Meter reduziert werden. Für bis zu drei Spielhallen im baulichen Verbund (Mehrfachkonzession), die am 01.01.2020 bestanden haben, können Erlaubnisse bis zum 31.12.2028 erteilt werden. Die Spielhallen müssen zertifiziert sein. Das Personal in den Spielhallen ist besonders zu schulen (§ 10 a Abs. 3 ThürSpielhallenG). Ein Wechsel des Vertretungsberechtigten einer juristischen Person (GmbH) ist der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 2 Abs. 6 ThürSpielhallenG).
Spielhalle Baugenehmigung
Sie planen die Errichtung einer Spielhalle oder eine Nutzungsänderung? Neben den gewerberechtlichen Erlaubnissen zum Betrieb der Spielhalle muss auch die Baugenehmigung für die Spielhalle vorliegen. Hierfür ist ein Bauantrag zu stellen. Ist sicher, dass der Errichtung der Spielhalle keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, kann unmittelbar ein Bauantrag gestellt werden. Die Baugenehmigung für die Spielhalle wird in diesem Fall erteilt. Andernfalls sollte eine Bauvoranfrage gestellt werden. Die Frage, wie viele Geldspielgeräte in der Spielhalle aufgestellt werden dürfen hängt maßgeblich davon ab, in was für einem Baugebiet Sie die Errichtung der Spielhalle planen. Eine kerngebietstypische Spielhalle mit mehr als 100 qm Nutzfläche ist nicht in allen Baugebieten der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässig. Mit der Erteilung der Baugenehmigung für die Spielhalle endet das Bauantragsverfahren. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Beinhaltet die Baugenehmigung für die Spielhalle gleichfalls auch die gewerberechtliche Erlaubnisfähigkeit? Nein! Im Rahmen der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit werden gewerberechtliche Aspekte nicht berücksichtigt. Wird der Betrieb einer bestehenden Spielhalle eingestellt, erlischt die Baugenehmigung der Spielhalle nicht. Die für die Spielhalle erteilte Baugenehmigung vermittelt Bestandsschutz. Die Zweckbestimmung wird wesentlich durch den Bauantrag geprägt. Die für die Spielhalle erteilte Baugenehmigung kann allerdings erlöschen, wenn nach Einstellung des Betriebs eine andere Nutzung erfolgt. Die Nutzungsänderung von einer Spielhalle z.B. in ein Wettbüro kann eine solch andere Nutzung darstellen (VG Saarlouis, Urteil vom 07.04.2016, 5 K 168/15).
Spielhalle Bauvoranfrage
Was ist eine Bauvoranfrage und wie ist vorzugehen? Diese Frage wird uns oft gestellt. Aktuell begleiten wir für viele Mandanten im gesamten Bundesgebiet Bauvoranfragen für Spielhallen. Die Bauvoranfrage dient dazu, die Genehmigungsfähigkeit Ihrer Spielhalle oder eines sonstigen Vorhabens umfassend vor Baubeginn zu klären. Das Verfahren endet mit dem Bauvorbescheid. Die Bauvoranfrage für die Spielhalle ist im Vorfeld des Bauantrags ein gutes und kostengünstiges Mittel, eine behördliche Einschätzung von der Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens zu erhalten. Bevor Sie in die Planungen für Ihre Spielhalle einsteigen, müssen die sich aus den landesgesetzlichen Regelungen ergebenden gewerberechtlichen Aspekte geklärt werden. Hier ist in jedem Fall auf Abstandsvorschriften zu anderen Spielhallen zu achten. Je nach Bundesland können weitere Kriterien für die gewerberechtliche Erlaubnisfähigkeit bedeutsam sein (Abstände zu Jugendeinrichtungen). Deutlich schwieriger ist die Beurteilung der baurechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung oder Erweiterung einer Spielhalle. Rechtsgrundlagen finden sich im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Spielhallen sind im rechtlichen Sinne Vergnügungsstätten. Deren baurechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach der BauNVO. Hier ist insbesondere die Abgrenzung zwischen kerngebietstypischer Spielhalle und nicht kerngebietstypischer Spielhalle vorzunehmen. Ebenfalls ist zu klären, welche Fassung der BauNVO auf Ihr Vorhaben Anwendung findet (BauNVO 1968, BauNVO 1977, BauNVO 1990). In Gebieten ohne B-Plan ist häufig der Gebietscharakter streitig. Die Bauvoranfrage schafft hier Klarheit. Die Bauvoranfrage für Ihre Spielhalle sollte von einem Fachplaner erstellt und mit einem auf das Spielhallenrecht spezialisierten Rechtsanwalt abgestimmt werden. Spezielle Kenntnisse des Fachplaners sind von Vorteil. Regelungen zum Verfahren der Bauvoranfrage finden sich in den Landesbauordnungen. Keinesfalls sollte ein Objekt erworben werden und erst im Nachgang die baurechtliche Zulässigkeit für die Errichtung der Spielhalle geklärt werden. Die Bauvoranfrage kann sich auch auf die Nutzungsänderung für den Betrieb einer Spielhalle beziehen. Gegen den ablehnenden Bauvorbescheid können Rechtsmittel eingelegt werden.
Spielhalle 2024
Spielhalle 2024 – welche Tendenzen sind erkennbar? Ist eine Änderung der Spielverordnung (SpielV) in Sicht? Wie geht die Politik mit dem „Vormarsch“ des illegalen Spiels um? Tendenziell ist eine Ausweitung des illegalen Marktes festzustellen. Gleichwohl plant die Politik eine Entkriminalisierung des Glücksspiels. Dies geht aus einem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums hervor. Verstöße könnten schon heute als Ordnungswidrigkeit nach dem GlüStV 2021 geahndet werden. Wir teilen diesen Ansatz nicht. Legal betriebene Spielhallen müssen vor illegalen Spielhallen geschützt werden. Das bedeutet, dass der Justiz das Strafrecht mit allen Mitteln an die Hand gegeben werden muss, um gegen die Illegalität vorzugehen. Das Thema Spielverordnung (SpielV) bleibt spannend. Sie regelt gewerbliche Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten, sowie andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten. Konkrete Tendenzen zu Anpassungen sind aktuell nicht erkennbar.
Spielhalle und Spielverordnung
Was regelt die Spielverordnung? Ist die Spielverordnung ein Gesetz? Wie dürfen Geldspielgeräte in Spielhallen aufgestellt werden? Gilt die Spielverordnung auch für Schankwirtschaften? Die Spielverordnung ist kein Gesetz, sondern beruht auf einer Ermächtigung zum Erlass in der Gewerbeordnung. Die Spielverordnung enthält Regelungen, in welchen Räumen Geldspielgeräte aufgestellt werden dürfen und insbesondere, wie die Geldspielgeräte in der Spielhalle aufzustellen sind. Vorrangig sind Spielhallen zu nennen. In Schankwirtschaften dürfen aktuell bis zu drei Geldspielgeräte aufgestellt werden. In einer Spielhalle darf je 12 Quadratmeter nur ein Geldspielgerät aufgestellt werden. Die Gesamtzahl darf zwölf Geldspielgeräte nicht übersteigen. Die Geeignetheit des Aufstellorts ist nicht in der Spielverordnung geregelt. Sie findet sich in der Gewerbeordnung (§ 33 c GewO). Seit dem 11.11.2018 dürfen nur noch neuere Geldspielgeräte der technischen Richtlinie 5.0 (TR 5.0) betrieben werden. Die Spielverordnung enthält einen umfassenden Katalog von Ordnungswidrigkeiten (§ 19 SpielV). Diese können bei Verstößen gegen die Spielverordnung zur Anwendung kommen. Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an!
Spielhalle und Geschäftsführerwechsel in der GmbH / UG
Führt ein Geschäftsführerwechsel zum Erlöschen der Spielhallenerlaubnis? Ist die Spielhallenerlaubnis neu zu beantragen? Gilt dies auch für eine Unternehmergesellschaft (UG)? Ist der Wechsel in der Geschäftsführung anzumelden? Betreiber der Spielhalle ist häufig eine GmbH oder UG. Werden Geschäftsanteile veräußert, so ist dies häufig mit einem Geschäftsführerwechsel verbunden. Der alte Geschäftsführer der Spielhallen Betreibergesellschaft wird abberufen, der neue wird zum Handelsregister angemeldet. Bei einem Wechsel in der Geschäftsführung entfällt die juristische Person (Gesellschaft) nicht. Der Inhaber der Spielhallenerlaubnis, die GmbH oder UG, bleibt erhalten. Anders ist die Frage der Zuverlässigkeit zu beurteilen. Auf jeden Fall ist der Wechsel in der Geschäftsführung oder der Hinzutritt eines weiteren Geschäftsführers gegenüber der Behörde kurzfristig anzuzeigen. Es ist dringend anzuraten, gesellschaftsrechtliche Maßnahmen (Verkauf GmbH Anteile, Umwandlungen) im Hinblick auf den Bestand gewerberechtlicher Erlaubnisse im Vorfeld fachlich prüfen zu lassen. Dies gilt für alle Fälle von Veräußerungen von Spielhallen. Sprechen Sie uns an!
Abmahnung Spielhalle Unterlassungserklärung
Wir vertreten bundesweit Betreiber von Spielhallen in Abmahnverfahren sowohl außergerichtlich als auch vor den Landgerichten. Haben Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Dr. Schenk mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung in Zusammenhang mit dem Betrieb Ihrer Spielhalle erhalten? Sind Sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung von Rechtsanwalt Dr. Schenk für Ihre Spielhalle wegen eines behaupteten Wettbewerbsverstoßes nach der Spielverordnung oder anderer Vorschriften aufgefordert worden? Abmahnung, Unterlassungserklärung und Bußgeldverfahren für Spielhallen stehen in engem Zusammenhang. Betreiber von Spielhallen erhalten vermehrt Aufforderungen zur Abgabe von Unterlassungserklärungen. Die Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist unterzeichnet werden. Es kann nicht geraten werden, die auf der Abmahnung beruhende Unterlassungserklärung für die Spielhalle zu unterzeichnen. In vielen Fällen ist die Unterlassungserklärung sehr weitgehend und die rechtliche Tragweite für den Betreiber der Spielhalle nicht erkennbar. Auch die Frage, ob überhaupt ein Verstoß im Zusammenhang mit dem Betrieb der Spielhalle vorliegt, bedarf einer rechtlichen Prüfung. Haben Sie also eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung von Dr. Schenk erhalten, stehen wir für die Wahrung Ihrer Rechte und vertreten Sie! Sprechen Sie uns an!
Schließungsverfügung Spielhalle, Betreiberwechsel und Übergangsfrist
Vereinzelt haben Behörden auf § 15 Abs. 2 GewO gestützte Schließungsverfügungen für Spielhallen erlassen und zwar auch gegenüber denjenigen Betreibern, welche eine bestehende Spielhalle nach dem Stichtag (28.10.2011) erworben haben. Juristisch wird diese Problematik unter dem Begriff Betreiberwechsel diskutiert. Aktuell hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) für Niedersachsen mit Beschluss vom 08.11.2013 (7 ME 82/13) entschieden, dass für die Spielhalle auch nach einem Betreiberwechsel die fünfjährige Übergangsfrist gilt. Es kommt nicht darauf an, dass die Konzession auf den neuen Betreiber der Spielhalle tatsächlich nach dem Stichtag ausgestellt worden ist. Das OVG stellt zutreffend fest, dass die Stichtagsregelung spielhallenbezogen ist. Wurde die Spielhalle also vor dem Stichtag (28.10.2011) bereits betrieben, gilt für diese die fünfjährige Übergangsfrist. Im Klageverfahren bietet diese Entscheidung gute Argumentationsansätze, soweit es um einen Betreiberwechsel während der Übergangsfrist geht. Haben Sie hierzu Fragen? Sprechen Sie uns an!
Spielhallenerlaubnis und Betreiberwechsel
Update Rechtsprechung
Die Vorschriften für die Erteilung der Spielhallenerlaubnis finden sich in den Landesspielhallengesetzen. Die nach jeweiligem Landesrecht erteilte Spielhallenerlaubnis kann eine Spielhallenerlaubnis nach § 33 i GewO ersetzen, so zum Beispiel in Baden-Württemberg (§ 41 Abs.1 Satz 1 LGlüG) oder eine Erlaubnis nach § 24 GlüÄndStV einschließen, wie dies zum Beispiel in Hessen geregelt ist (§ 9 Abs. 1 Hessisches Spielhallengesetz).Wird eine Spielhalle neu errichtet oder erworben, ist eine Spielhallenerlaubnis erforderlich. Das OVG Niedersachsen (s. hierzu auch oben) stellt bei der Beurteilung der Übergangsfristen auf eine spielhallenbezogene Betrachtung ab und fragt, ob die Spielhalle vor dem 28.10.2011 betrieben wurde (Beschluss vom 08.11.2013, 7 ME 82/13). Ist dies der Fall, soll auch der Neu-Betreiber in den Genuss der verlängerten Übergangsfrist kommen. Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 05.04.2017, 8 C 16.16) bestätigt. Die fünfjährige Übergangsfrist gilt auch im Falle eines Betreiberwechsels. Das OVG NRW hat festgestellt, dass bei einem Wechsel des Geschäftsführers in der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft die Spielhallenerlaubnis nicht erlischt (Beschluss vom 25.05.2016, 4 B 162/16). Unseres Erachtens ist diese Rechtsauffassung zutreffend.
Spielhallenerlaubnis
Erlaubnis für den Betrieb der Spielhalle
Der Glücksspielstaatsvertrag und die Ausführungsgesetze der Länder haben das Recht der Spielhallen nachhaltig verändert. War früher für den Betrieb einer Spielhalle die Gewerbeerlaubnis nach § 33 i GewO ausreichend, muss nach neuem Recht zusätzlich eine Spielhallenerlaubnis (glücksspielrechtliche Erlaubnis) beantragt werden. Das OVG NRW hat mit Urteil vom 16.04.2018, 4 A 589/17 entschieden, dass es für den Betrieb einer Spielhalle nur der Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag bedarf und nicht einer Erlaubnis gemäß § 33 i GewO. Diese Rechtsprechung kann nicht ohne weiteres auf andere Bundesländer übertragen werden. Die Erteilung der Spielhallenerlaubnis erfolgt auf Antrag. Insbesondere müssen die Erlaubnisvoraussetzungen für die Spielhallenerlaubnis nach jeweiligem Landesrecht individuell geprüft werden. Zum Teil werden Anträge auf Erteilung der Spielhallenerlaubnis von Behörden unberechtigt zurückgewiesen, ohne dass der Antragsteller etwaige rechtliche Fehleinschätzungen der Behörde erkennt. Häufig treten baurechtliche Fragestellungen zur Zulässigkeit der Errichtung der Spielhalle hinzu.
Ein ablehnender Bescheid kann innerhalb der Rechtsmittelfrist mit der Klage auf Erteilung der Spielhallenerlaubnis angefochten werden. Gleiches gilt für einen ablehnenden Bauvorbescheid. Auch wenn Sie den Kauf einer Spielhalle beabsichtigen, müssen Sie ggf. eine Spielhallenerlaubnis beantragen. Wie dies umzusetzen ist, zeigen wir Ihnen auf. Im Rahmen der Antragsstellung für bestehende Spielhallen und neu zu errichtende Spielhallen begleiten wir das Verfahren bis zur Erteilung der Spielhallenerlaubnis, insbesondere auch in einem sich möglicherweise anschließenden gerichtlichen Verfahren. Das Vorgehen stimmen wir eng mit Ihnen ab. Gerne unterstützen wir Sie, sprechen Sie uns an!
Mietvertrag Spielhalle – Auswirkungen der Übergangsfrist
Außerordentliche Kündigung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage?
Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag und die hierzu erlassenen Ausführungsgesetze, sowie die Landesspielhallengesetze sehen für vor dem 28.10.2011 erteilte Konzessionen (sog. Bestandsspielhallen) eine Übergangsfrist von 5 Jahren vor. Die Frist endet in den meisten Bundesländern am 30.06.2017. Nach diesem Zeitpunkt sind Mehrfachkonzessionen nicht mehr zulässig. Nur im Ausnahmefall kann die Frist nach Maßgabe der Härtefallregelung verlängert werden. Wie sich die Verwaltungspraxis zur Anwendung der Härtefallregelung entwickeln wird, ist offen. Höchstrichterliche Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Übergangsfristen stehen aus.
Wie wirkt sich die Übergangsfrist des Glücksspieländerungsstaatsvertrags und der Landesspielhallengesetze auf den Mietvertrag für die Spielhalle aus? Kann der Mieter der Spielhalle den Mietvertrag fristlos, d.h. außerordentlich kündigen? Kann sich der Mieter der Spielhalle auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen und eine Anpassung verlangen? Dies ist Gegenstand der nachfolgenden Darstellung.
Unproblematisch ist die Rechtslage, wenn der Mietvertrag für die Spielhalle unbefristet abgeschlossen worden ist und die gesetzlichen Kündigungsfristen Anwendung finden. Das Mietverhältnis für die Spielhalle ist ein Mietverhältnis über Geschäftsräume. Dieses kann nach Maßgabe des § 580 a Abs. 2 BGB spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres gekündigt werden. Soll das Mietverhältnis also beispielsweise zum 30. Juni 2017 gekündigt werden, muss die Kündigungserklärung dem Vermieter spätestens bis zum dritten Werktag des Monats Januar 2017 zugehen. Zu beachten ist, dass diese Regelung nur auf unbefristete Mietverhältnisse Anwendung findet. Der Mietvertrag muss im Hinblick auf die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten in jedem Einzelfall geprüft werden, insbesondere auch auf etwaige Sonderkündigungsrechte.
Im Regelfall hat der Mietvertrag für den Betrieb der Spielhalle eine feste Laufzeit, in vielen Fällen auch über den Ablauf der Übergangsfrist hinaus. Hat der Mieter beispielweise im September 2009 einen langjährigen Mietvertrag mit 10 Jahren Laufzeit für die Spielhalle abgeschlossen, endet dieser erst im September 2019, mithin nach Ablauf der Übergangsfrist. Der Vermieter ist an der Erfüllung des Mietvertrags interessiert. Der Mieter sieht sich mit dem Verlust einzelner Spielhallenkonzessionen und im Extremfall sogar aller Konzessionen zum Stichtag 30.06.2017 konfrontiert. Die vereinbarte Miete kann der Mieter nicht mehr erwirtschaften.
Die außerordentliche, fristlose Kündigung des Mietvertrags ist aufgrund der gesetzlichen Änderungen nicht möglich. Der Kündigungsgrund entspringt insoweit nicht der Sphäre des Vermieters. Zu denken ist jedoch an den Wegfall bzw. die Störung der Geschäftsgrundlage. Geschäftsgrundlage des Mietvertrags für die Spielhalle sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein gewisser künftiger Umstände. Die Parteien gehen davon aus, dass die konkret vereinbarte Nutzung der Räumlichkeiten uneingeschränkt bis zum Beendigungszeitpunkt des Mietverhältnisses möglich ist. Hieran orientiert sich bei Mehrfachkonzessionen der vereinbarte Mietzins. Ist diese Nutzungsmöglichkeit eingeschränkt oder entfällt vollständig, kommt die Anpassung des Mietvertrags an die veränderten Umstände in Betracht. Abzugrenzen sind die Risikosphären. Welche Risiken trägt der Mieter? Ist eine ausdrückliche Risikoübernahme durch den Mieter der Spielhalle vereinbart? Liegen möglicherweise Formfehler vor, die zu einem unbefristeten Mietverhältnis führen? Hierauf ist der Mietvertrag umfassend zu prüfen.
Vorsicht ist bei der Ausübung von vertraglichen Optionsrechten geboten. Die Strategie des Vorgehens hängt entscheidend vom Ergebnis der rechtlichen Bewertung ab.
Wir erstellen Gutachten im Zusammenhang mit der Beendigung und Fortsetzung von Gewerbemietverträgen über Spielhallen unter Berücksichtigung des neuen Spielhallenrechts. Insbesondere berücksichtigen wir hierbei Ihre wirtschaftlichen Belange und zeigen Ihnen individuelle Lösungswege auf.
Kauf einer Spielhalle
Sie beabsichtigen den Kauf einer Spielhalle? Hier ist vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung Vorsicht geboten. Insbesondere können Übergangsfristen zum „Fallstrick“ werden. Grundsätzlich kann eine Spielhallenkonzession nicht verkauft werden, sondern diese muss vom Käufer beantragt werden. Hierbei spielt auch die Rechtsform eine wichtige Rolle. Wird die Spielhalle in der Rechtsform der GmbH oder als Einzelunternehmen betrieben? Hat der Gesetzgeber spezielle Regelungen für den Fall eines Betreiberwechsels getroffen? Handelt es sich um eine Einzel- oder Mehrfachkonzession? Welche Abstandsregelungen bestehen? Fällt die Spielhalle unter die Übergangsfrist? Berücksichtigt der Kaufpreis mögliche Risikolagen? Wie können diese vertraglich abgesichert werden? Welche Urteile im Zusammenhang mit Spielhallen müssen beachtet werden? Diese Fragen müssen im Vorfeld geklärt werden. Generelle Aussagen sind nicht möglich und bedürfen einer umfassenden rechtlichen Prüfung. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Kauf einer Immobilie mit Spielhalle
Sie beabsichtigen eine Immobilie zu kaufen, in der eine Spielhalle betrieben wird? Häufig werden entsprechende Immobilien mit Spielhallen über Makler angeboten. Hier gilt es, den Mietvertrag für die Spielhalle genau zu prüfen. Im Anschluss erstreckt sich die Prüfung auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche die Spielhallengesetze vorgeben. Einschränkungen können sich aus aktuellen Urteilen zum Spielhallenrecht ergeben. Ist der Verkäufer Eigentümer der Immobilie und gleichfalls der Betreiber der Spielhalle? Bestehen für den Betrieb der Spielhalle in der zum Kauf angebotenen Immobilie Einschränkungen nach Maßgabe der Spielhallengesetze? Welche Übergangsfristen sind zu beachten? Liegen für den Betrieb der Spielhalle in der Immobilie sämtliche Genehmigungen vor? Die vorstehenden Fragen stellen nur einen Ausschnitt dar. Immobilien mit dort betriebenen Spielhallen können eine interessante Investition darstellen, wollen jedoch gut überlegt und rechtlich geprüft sein. Gerne begleiten wir Ihr Vorhaben. Sprechen Sie uns an!
Arbeitsvertrag Spielhalle – Übergangsfristen
Spielhallen Mehrfachkonzessionen – Arbeitsverhältnis
Nach derzeitigem Stand sollen Spielhallen Mehrfachkonzessionen in den meisten Bundesländern nach dem 30.06.2017 nicht mehr zulässig sein. Auf bestehende Arbeitsverhältnisse hat dies unmittelbaren Einfluss. Ist die Spielhalle aufgrund behördlicher Verfügung zu schließen, entfällt der Arbeitsplatz. Es stellt sich damit für Sie als Betreiber einer Spielhalle oder mehrerer Spielhallen die Frage, wie Sie sich auf diese Situation vorbereiten. Insbesondere stellt sich die Frage der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Hier lauern „Fallstricke“, die bei Nichtbeachtung unweigerlich mit erheblichen Kosten verbunden sind. Gehen Sie diese Risiken nicht ein! Gerne stehen wir Ihnen rund um das Thema Arbeitsrecht und Spielhalle zur Verfügung.
Neben unserer Spezialisierung auf das Spielhallenrecht sind wir auch Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht Spielhalle – Mindestlohn 2024
Seit dem 01.01.2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 € brutto je Zeitstunde. Diese Regelung gilt insbesondere auch für das in der Spielhalle angestellte Personal. Gerade hier wird der Schwerpunkt zum Thema Mindestlohn und Spielhalle liegen. Der Mindestlohn ist unabdingbar. Die Vereinbarung eines geringeren Lohns im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Klauseln die den Mindestlohn beschränken oder ausschließen sind unwirksam. Für Spielhallenunternehmer ist dies deshalb von Bedeutung, weil die in Arbeitsverträgen häufig vereinbarten Ausschlussfristen den Anspruch auf den Mindestlohn nicht „ zu Fall“ bringen können. Auf die Ausschlussfrist kann sich der Spielhallen Unternehmer im gerichtlichen Arbeitsrechtsstreit also nicht berufen, soweit es um den Mindestlohn für das Spielhallenpersonal geht. Die Beschränkung ist nach dem Willen des Gesetzgebers unwirksam. Der Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns erlischt nur durch Erfüllung, durch Verjährung oder im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs. Die Berechnung des Mindestlohns muss individuell erfolgen. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium Berechnungsgrundsätze veröffentlicht.
Spielhalle Bußgeld – Eintragung Gewerbezentralregister (GZR)
Die Verhängung eines Bußgelds im Zusammenhang mit dem Betrieb der Spielhalle muss vermieden werden. Eintragungen im GZR sind in Bezug auf Anträge auf Erteilung der Spielhallenerlaubnis und mögliche Härtefallanträge hinderlich. Der Bußgeldrahmen für Verstöße im Zusammenhang mit dem Betrieb der Spielhalle wurde durch die neuen Gesetze teils erheblich angehoben, so dass bereits bei einem erstmaligen Verstoß ein Eintrag im GZR droht. Ein Bußgeld wird im GZR eingetragen, wenn dieses mehr als 200 Euro beträgt. Im Fall eines eingeleiteten Bußgeldverfahrens ist von vorschnellen Äußerungen gegenüber der Behörde dringend abzuraten. Erst nach genommener Akteneinsicht sollte eine Stellungnahme (Einlassung) abgegeben werden. Regelmäßig kann der Betreiber der Spielhalle, unabhängig ob in der Rechtsform einer GmbH oder als Einzelunternehmen, selbst gar keine konkreten Angaben machen, weil er mit der Einhaltung der Gesetze im Zusammenhang mit dem Betrieb der Spielhalle angestelltes Personal beauftragt hat. Dies ist schriftlich zu dokumentieren. Durch geeignete Maßnahmen im Vorfeld verringern Sie das Risiko, dass gegen Sie als Betreiber der Spielhalle ein Bußgeld verhängt wird. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie die Strukturen Ihres Unternehmens verbessern können.
Geeignetheitsbestätigung: Widerruf und Rücknahme
Spielhalle und Gaststätte
Bundesweit sind wir vermehrt mit Fällen befasst, in denen es um den Widerruf oder die Rücknahme von Geeignetheitsbestätigungen geht. Die Geeignetheitsbestätigung (§ 33 c Abs. 3 GewO) ist ein Nachweis, dass der Aufstellort für Geldspielgeräte den Anforderungen der Spielverordnung entspricht. Sie wird insbesondere zur Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten und Spielhallen benötigt und auf Antrag erteilt. Rücknahme und Widerruf der Geeignetheitsbestätigung sind zwar juristisch zu unterscheiden. Beide Maßnahmen zielen jedoch im Ergebnis auf die Entfernung von Geldspielgeräten aus der Spielhalle oder Gaststätte ab. Meist erfolgt gegenüber dem Betreiber der Spielhalle oder Gaststätte die Aufforderung, die Geldspielgeräte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entfernen. Dem Widerruf bzw. der Rücknahme der Geeignetheitsbestätigung geht ein Anhörungsverfahren voraus. Die Hürden für Widerruf bzw. Rücknahme der Geeignetheitsbestätigung sind hoch. Insbesondere sind Vertrauensschutzgesichtspunkte und Verhältnismäßigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Im Falle der Anordnung des Sofortvollzugs ist ein gerichtliches Eilverfahren unumgänglich. Hierzu lassen sich nach Maßgabe der Rechtsprechung Fallgruppen bilden. Sind Sie betroffen? Gerne unterstützen wir Sie.
Als Rechtsanwalt für das Recht der Spielhalle und das gewerbliche Spielrecht beraten wir in folgenden Bereichen:
- Strategische Beratung von Automatenunternehmen unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Spielhallenrecht;
- Prozessführung bei Auswahlentscheidungen in allen Bundesländern;
- Prozessvertretung im Fall der Beiladung;
- Anträge auf Erteilung der Spielhallenerlaubnis;
- Verhandlungsführung mit Kommunen (Werbung, Sperrzeit etc.);
- Prüfung von Vergnügungssteuerbescheiden, Satzungen und Prozessführung;
- Beratung bei Sperrzeitverkürzung, Stellung von Anträgen, gerichtliches Verwaltungsstreitverfahren;
- Vertretung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren im Zusammenhang mit Spielhallen;
- Erstellung und Prüfung von Mietverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage; Verhandlungen mit Vermietern
- Projektbegleitende Unterstützung beim Abschluss von Kaufverträgen im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Spielhallen (Share Deal, Asset Deal), individuelle Vertragsgestaltung;
- Veräußerung von Spielhallen Konzessionen;
- Beratung bei der Unternehmensnachfolge;
- Begleitung von Betriebsprüfungen;
- Vertretung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren;
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen für Führungskräfte, Techniker und Servicepersonal von Automatenunternehmen, Vertretung im Arbeitsgerichtsprozess.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der außergerichtlichen strategischen Beratung. Soweit es sich nicht vermeiden lässt, gehört auch die Prozessführung zum Tätigkeitsfeld. Neben der Spezialisierung im Spielhallenrecht ist Herr Rechtsanwalt Zehender gleichfalls Fachanwalt für Baurecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.