Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Hauptrechtsquelle ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Anknüpfungspunkt ist die Kaufmannseigenschaft.

Die speziellen Regelungen des HGB verdrängen teilweise die Schutzvorschriften des BGB. Stellt z.B. ein Kaufmann im Rahmen eines Handelsgeschäfts eine Bürgschaft, so gelten hierfür nicht die Formvorschriften des BGB.

Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass der Kaufmann die Ware unverzüglich zu untersuchen hat. Im Fall eines Mangels besteht die weitergehende Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge. Verstößt der Kaufmann gegen die vorstehenden Obliegenheiten, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Mängelrechten (Gewährleistungsrechten) ist ausgeschlossen.

Bei der Beurteilung von handelsrechtlichen Sachverhalten sind stets auch Handelsbräuche zu berücksichtigen. Weiterhin finden sich im Handelsgesetzbuch Regelungen zu den Handelsgesellschaften, und zwar der offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der GmbH & Co. KG.

Welche Tatsachen Sie als Kaufmann im Handelsregister zur Eintragung bringen müssen, ist ebenfalls im Handelsgesetzbuch geregelt.

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet die Regelungen der verschiedenen Gesellschaftsformen im Innenverhältnis und Außenverhältnis. Kennzeichnend für eine Gesellschaftsform ist der Zusammenschluss Mehrerer zu einem gemeinsamen Zweck. Einen Sonderfall stellt die Ein-Mann-Gesellschaft dar. Regelungen zu den Gesellschaftsformen finden sich im BGB, HGB, AktG, GmbH-Gesetz und sonstigen Gesetzen.

Der Schwerpunkt der rybak.zehender.wirtschaftskanzlei liegt in der Beratung von Unternehmen in der Rechtsform der GbR, OHG, GmbH und GmbH & Co. KG.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere auch die Gründungsberatung. Wir suchen mit Ihnen gemeinsam die ideale Rechtsform und helfen bei der steueroptimierten Gestaltung.

Unsere Dienstleistungen im Handels- und Gesellschaftsrecht:

  • Beratung vor Gründung der Gesellschaft;
  • Begleitung der Gründung von GbR, OHG, KG, UG, GmbH und GmbH & Co. KG;
  • Entwurf von Gesellschaftsverträgen, insbesondere Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG);
  • laufende Beratung der GbR, OHG, KG, UG, GmbH und GmbH und Co. KG;
  • effizienter Forderungseinzug und Prozessvertretung;
  • Beratung im Zusammenhang mit ausländischen Gesellschaftsformen;
  • Rechtsformberatung und steueroptimierte Gestaltung;
  • Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen;
  • Beratung von GmbH-Geschäftsführern und Gesellschaftern;
  • Beratung der Gesellschaft in der Krise;
  • Vertretung der Gesellschaft im Insolvenzantragsverfahren;
  • Geschäftsführerhaftung und Insolvenzantragspflicht;
  • Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen;
  • Auseinandersetzung und Abfindungsguthaben;
  • Prüfung von Gesellschaftsverträgen;
  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB);
  • Gründung von Vereinen;
  • Erweb von Unternehmen im Rahmen des Share Deal;
  • Erwerb von Unternehmen im Rahmen des Asset Deal;
  • Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf.

Unser Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht liegt in der außergerichtlichen Tätigkeit. Häufig spielen laufende Geschäftsbeziehungen und die hiermit verbundenen wirtschaftlichen Gesichtspunkte eine wichtige Rolle. Hieran orientieren wir unsere Tätigkeit. Wir denken unternehmerisch! Wir erarbeiten mit Ihnen tragfähige Lösungsmodelle unter Einbeziehung Ihrer wirtschaftlichen Überlegungen. Unser Ziel ist es, Prozesse zu vermeiden.

Die rybak.zehender.wirtschaftskanzlei in Northeim und den Regionen Einbeck, Osterode und Göttingen berät Sie gerne. Sprechen Sie uns an!

Ihre Rechtsanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht

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