Als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Northeim verfügen wir im Baurecht über umfassende Kenntnisse. Durch den Titel „Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht“ sind diese in Theorie und Praxis nachgewiesen. Im Baurecht geht es häufig um Mängel und deren Verursachung. Häufig kommen mehrere Verursacher in Betracht. Die Verursachungsbeiträge lassen sich meist nur im Rahmen eines Sachverständigengutachtens klären. Der Bausachverständige trifft auch Aussagen zum erforderlichen Mängelbeseitigungsaufwand und ggf. auch zu einem etwaigen merkantilen Minderwert. Auch nach dem Kauf von Immobilien kann es zu baurechtlichen Auseinandersetzungen kommen, insbesondere dann, wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden.

Als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Northeim vertreten wir private Bauherren und gewerbliche Bauunternehmen in Northeim, sowie in den Regionen Einbeck, Osterode und Göttingen.

Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist vorrangig der Bauvertrag. Ergänzend kommen häufig die VOB/B und weitere Regelwerke hinzu. Zu nennen sind insbesondere die DIN Vorschriften. Diese haben die Vermutung für sich, dass sie den Stand der Technik abbilden. Diese Vermutung ist durch Sachverständigenbeweis widerlegbar.

Als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Northeim vertreten wir Sie in folgenden Bereichen:

Mängel

Eine häufige Konstellation im Baurecht ist ein Mangel am Bauwerk. Der Auftraggeber/Bauherr stellt vor oder nach der Abnahme Mängel fest. Die Rechte, die dem Auftraggeber/Bauherren zustehen, ergeben sich aus dem BGB. Bei Anwendbarkeit der VOB/B auf den Bauvertrag sind die dort enthaltenen Regelungen heranzuziehen. Insbesondere geht es dem Auftraggeber darum, dass der Mangel im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt wird. Die Nacherfüllung ist das vorrangige Recht des Auftraggebers/Bauherrn. Die Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) kann in der Beseitigung des Mangels bestehen. Daneben kommt auch die Neuherstellung in Frage. Erst nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung kommen weitere Rechte in Betracht. Zu nennen sind Selbstvornahme, Rücktritt und Schadensersatz. Stets ist ein besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung zu werfen. Insbesondere enthält die VOB/B abweichende Regelungen. Die rybak.zehender.wirtschaftskanzlei in Northeim berät Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Frage, wie ihre Rechte gewahrt bzw. geltend gemacht werden müssen.

Selbständiges Beweisverfahren

Bei der Frage der Verursachung von Mängeln hilft häufig nur ein selbständiges Beweisverfahren weiter. Bei diesem Verfahren wird vom zuständigen Gericht ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger eingesetzt. Im Rahmen eines Ortstermins werden die Mängel aufgenommen. Hierüber erstellt der Sachverständige ein Gutachten. Der Sachverständige klärt keine Rechtsfragen. Ausschließlich die tatsächliche Situation wird begutachtet. Deshalb sind die Fragen im Antrag sorgfältig zu formulieren.

Eine besondere Funktion dieser Verfahrensart besteht darin, dass mit der förmlichen Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens die Verjährung gehemmt wird. Dieses Verfahren dient auch der Beweissicherung.

Es kann auch geboten sein, einen Privatgutachter zur Beweissicherung einzuschalten. Hiermit kann der Beweis besonders schnell gesichert werden. Allerdings entfaltet ein Privatgutachten im Bauprozess keine Bindungswirkung. Wer den Privatgutachter beauftragt, hat auch dessen Kosten zu tragen. Ob die Beauftragung eines privaten Bausachverständigen sinnvoll ist, sollte vom Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht geprüft werden. Die rybak.zehender.wirtschaftskanzlei in Northeim berät Sie gern.

Kündigung des Bauvertrags

Der Auftraggeber kann den Bauvertrag bis zur Vollendung des Werks jederzeit kündigen. Ob die Voraussetzungen einer Kündigung vorliegen, muss im Vorfeld genau geprüft werden. Die unberechtigte Kündigung kann erhebliche, nicht gewollte finanzielle Folgen für den Auftraggeber haben. Eine genaue Regelung der Kündigung durch den Auftraggeber enthält die VOB/B. Gleiches gilt für die Kündigung durch den Auftragnehmer. Rechtsanwalt Jörg Zehender ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und berät Sie gerne, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung des Bauvertrags vorliegen.

Vergütung/Werklohn

Häufig kommt es vor, dass der Auftragnehmer nach erfolgter mängelfreier Abnahme Ihre Rechnung bezüglich des Werklohns nicht zahlt. Kleinste Mängel werden vorgeschoben, der gesamte Lohn wird zurückgehalten. Wir beraten Sie, wie Sie in einem solchen Fall richtig vorgehen müssen. Häufig reicht ein außergerichtliches anwaltliches Aufforderungsschreiben, um Ihre berechtigte Vergütung einzufordern. Ansonsten muss Klage erhoben werden. Beläuft sich Ihre Forderung auf einen höheren Betrag als 5.000,00 €, ist sachlich das Landgericht zuständig. Hinzuweisen ist darauf, dass vor den Landgerichten Anwaltszwang besteht.

Bauvertrag/Werkvertrag

Wir beraten Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Gestaltung des Bauvertrags bzw. Werkvertrags. Die Prüfung des Bauvertrags bzw. Werkvertrags durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht vor Unterzeichnung kann Ihre Rechtsposition erheblich verbessern. Risiken und Vorteile bei der Gestaltung zeigen wir Ihnen auf.

Bauprozess

Erfahrungsgemäß dauern Bauprozesse sehr lange und sind kostenintensiv. Gerade weil es häufig auf Mängel und deren Ursachen ankommt, wird hier häufig ein vom Gericht bestellter Bausachverständiger tätig. Dies führt zu erheblichen Kosten. Unser Ziel ist es, kostenintensive Bauprozesse zu vermeiden. Von unserer Erfahrung im Baurecht profitieren Sie hierbei.

Ihr Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an, wir melden uns umgehend bei Ihnen!

Telefon: +49 5551 58941-20

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnummer (Pflichtfeld)


    Ihre Nachricht

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*

    Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage verschlüsselt elektronisch erhoben und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.*

    Suchbegriff eingeben und "ENTER" drücken