Das Immobilienrecht ist häufig Gegenstand rechtlicher Fragestellungen und Auseinandersetzungen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Kauf von Grundstücken, Häusern und Wohnungen sowie der Ver- und Anmietung von Wohn- und Gewerberaum.

Die Vielzahl der hierbei zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben ist für den Einzelnen kaum zu überblicken. So erfordern etwa der Kauf und der Erwerb einer Immobilie neben einem notariell beurkundeten Kaufvertrag auch eine notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung) sowie die Eintragung des Eigentümerwechsels in das Grundbuch. Das Grundbuch ist das öffentliche Verzeichnis, in dem die Rechtverhältnisse von Personen zu Grundstücken festgehalten werden. Hier sollten Sie sich bereits frühzeitig anwaltlich beraten lassen!

Spätestens beim Auftreten von Sach- oder Rechtsmängeln oder der Frage von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Neben der Frage, ob ein Mangel bereits im Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war, ist zumeist entscheidend, ob dieser für den Käufer erkennbar war oder gegebenenfalls arglistig verschwiegen wurde. Wegen der zumeist langen Dauer solcher Auseinandersetzungen, muss hier die Frage der Verjährung stets im Blick behalten werden. Oft lassen sich derartige Angelegenheiten durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts bereits außergerichtlich klären, so dass eine frühzeitige Rechtsberatung kostengünstiger ist als ein gerichtlicher Prozess. Sollte sich ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden lassen, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht.

Auch im Mietrecht sehen sich sowohl Mieter als auch Vermieter häufig mit rechtlichen Problemen konfrontiert, so etwa im Falle von Kündigungen, Mieterhöhungen und Schönheitsreparaturen. Im Gewerbemietrecht ergeben sich zudem weitere Fragen, beispielsweise bei der rechtlichen Beurteilung der vereinbarten Laufzeit, möglicher Sonderkündigungsrechte und der Ausübung von Optionsrechten. Ist mietvertraglich etwa eine bestimmte Nutzung der Gewerbeimmobilie vorgeschrieben, ist eine Änderung dieser Nutzung schwer, aber nicht zwangsläufig unmöglich. Gern prüfen wir Ihren Mietvertrag und unterstützen Sie bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Rechte! Hierbei haben wir auch verwandte Rechtsgebiete im Blick. So können beispielsweise Bereiche des Öffentlichen Rechts relevant werden, wenn Sie zur Ausübung Ihres Gewerbes eine Genehmigung benötigen, Ihnen diese nicht erteilt, nachträglich widerrufen oder zurückgenommen wird und Sie daher an der Fortsetzung des Mietverhältnisses kein Interesse mehr haben.  Auch hier lohnt sich eine frühzeitige Konsultation, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Aufgrund langjähriger Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren können wir Ihnen auch bei themenübergreifenden Fragestellungen kompetente Ansprechpartner vermitteln. Sprechen Sie uns an!

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