Das Versicherungsrecht ist in Deutschland durch das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) geregelt. Das VVG wurde grundlegend reformiert. Zum 01. Januar 2008 ist das Reformgesetz in Kraft getreten.
Für Altverträge, die bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, gilt teilweise noch die alte Rechtslage.
Das VVG regelt die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer. In das neue Versicherungsvertragsgesetz wurden einige Änderungen aufgenommen. So finden sich umfangreiche Pflichten des Versicherers, die den Versicherungsnehmer als Verbraucher schützen sollen. Zu nennen sind weiterhin die dem Versicherer obliegenden Informationspflichten vor Abgabe der Erklärung durch den Versicherungsnehmer.
Rechtsanwalt – Sturmschaden und Versicherung
Ein Sturm kann erhebliche Schäden an einem Gebäude verursachen. Eine Versicherung, die für alle Sturmschäden einspringt, gibt es nicht. Häufig folgt dem Schadensereignis eine langwierige Auseinandersetzung mit der Versicherung über die Höhe der Versicherungsleistung. Von einem Sturm im versicherungsrechtlichen Sinn wird ab Windstärke 8 gesprochen. Ist der Sturmschaden von der Versicherung gedeckt? Wie hoch ist die Versicherungsleistung bei einem Sturmschaden? Wie wird die Schadenssumme ermittelt? Welcher Rechtsanwalt ist für die Vertretung bei einem Sturmschaden geeignet? Dies sind nur einige Fragen, die sich Ihnen stellen werden. Versicherungen bieten dem Anspruchssteller bei Sturmschäden häufig einen Abfindungsvergleich an. Hier ist Vorsicht geboten! Ein solches Angebot sollte von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Häufig bleibt das Angebot der Versicherung deutlich hinter dem tatsächlichen Sturmschaden zurück. Als Rechtsanwälte insbesondere mit Schwerpunkten im Versicherungsrecht können wir Ihnen eine qualifizierte Vertretung anbieten. Soweit Sie vor dem Schadensereignis eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann diese ggf. für die rechtliche Auseinandersetzung mit der Wohngebäudeversicherung bemüht werden. Die Frage der Kostendeckung klären wir im Vorfeld für Sie. Sind Sie betroffen? Gerne unterstützen wir Sie.
In der Praxis häufig sind Schäden durch umfallende Bäume oder Äste. Diese Problematik stellt sich für Kommunen häufig im Zusammenhang mit der Straßenverkehrssicherungspflicht. Natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört zu den hinzunehmenden Lebensrisiken (BGH, Urteil vom 06.03.2014, III ZR 352/13). Ist die Standsicherheit eines Baumes gefährdet, so ist dieser zu fällen. Kommt es zu einem Schaden, haftet der Eigentümer nach allgemeinen Schadensgrundsätzen (§ 823 Abs. 1 BGB). Dem Nachbarn kann ein Beseitigungsanspruch zustehen. In allen Fällen ist anzuraten, den Schaden genau zu dokumentieren. Aufforderungen zur Beseitigung eines Zustands sollten aus Beweisgründen stets schriftlich erfolgen. Sprechen Sie uns an!
Sturmschaden Versicherung – Update
Rechtsanwalt Versicherungsrecht
Häufig wird uns die Frage gestellt, welche Versicherung bei einem Sturmschaden zahlt und wie der Sturmschaden mit der Versicherung abgewickelt wird. Bei einem Gebäudeschaden kann in der Regel auf die Wohngebäudeversicherung zurückgegriffen werden. Regelmäßig beauftragen Versicherungen nach einem Sturmschaden eigens ausgewählte Sachverständige mit der Beurteilung von Sturmschäden. Von diesen erstellte Gutachten sollten einer genauen Prüfung unterzogen werden. Unter Umständen ist ein Privatgutachten einzuholen. Beim Gutachter sollte es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen handeln. Dieser begutachtet dann seinerseits den Sturmschaden und ermittelt die Kosten. Gegebenenfalls muss das Gutachten der Versicherung vorgelegt werden. Der Umfang des Versicherungsschutzes muss im Einzelfall geprüft werden. Maßgeblich ist der mit der Versicherung geschlossene Vertrag, einschließlich der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH, Urteil vom 20.01.2010, Az: IV ZR 24/09). Generelle Aussagen sind nicht möglich. Schäden an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausratsversicherung ersetzt. Bei Sturmschäden an Fahrzeugen zum Beispiel durch umgefallene Bäume ist an die Kaskoversicherung zu denken. Infolge starker Regenfälle und Rückstau kann es bei Sturm zu Überflutungen in Kellerräumen kommen. Hier ist maßgeblich darauf abzustellen, ob auch Elementarschäden versichert sind. So hat etwa das Oberlandesgericht Karlsruhe festgestellt, dass das Aufstauen von Niederschlagswasser keine Überschwemmung im Sinne der Elementarschadenversicherung darstellt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011 Az: 12 U 92/11). Diese Entscheidung macht deutlich, dass es auf den konkreten Fall Sachverhalt ankommt. Gerne stehen wir Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite!
Die rybak.zehender.wirtschaftskanzlei in Northeim steht Ihnen beratend bei Problemen mit folgenden Versicherungsarten zur Seite:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
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